
Bleiben Sie in allen Marktphasen entspannt
In jeder Lebensphase gibt es Themen, die besonders wichtig sind. Berufsstart, Partnerschaft, Kinder – aber auch die eigenen Finanzen sind Themen, die uns bewegen. Besonders in einer Zeit, in der wir uns nicht mehr auf klassische Zinsen verlassen können und die Kapitalmärkte starken Schwankungen unterliegen. Welches Thema Sie auch immer heute und morgen bewegt, die Deka bietet vielfältige Optionen, um Ihre finanzielle Zukunft optimal zu gestalten und trotz Marktschwankungen entspannt zu bleiben.
Jede Lebensphase hat ihre individuellen Anforderungen. Holen Sie das Beste aus Ihrer Lebensphase raus. Finden Sie den Vorsorge- und Sparplan, der genau Ihren Vorstellungen entspricht.
Berechnen Sie direkt online Ihre voraussichtliche Ersparnis durch den Soli-Wegfall. Nutzen Sie Ihre Soli-Ersparnis, um Ihre guten Vorsätze fürs neue Jahr gleich umzusetzen und sich Ihre persönlichen Spar- und Vorsorgeziele zu erfüllen. Ganz leicht geht dies mit einem Deka-FondsSparplan.
Sie verdienen jetzt Ihr eigenes Geld und wollen Ihr Leben genießen. Gleichzeitig denken Sie schon an Ihre Zukunft. Dabei können Sie auf den Rückhalt eines starken Partners bauen. Ihre Sparkasse zeigt Ihnen die Möglichkeiten, bei Vermögensaufbau und Zukunftsvorsorge staatliche Förderung und Zuschüsse vom Arbeitgeber optimal zu nutzen.1
Ihre Chancen und Risiken
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe und Partner Ihrer Sparkasse.
1Steuerdisclaimer VL: Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Steuerdisclaimer Riester: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro, erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Oktober 2020. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
2 Hinweis zum Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60325 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier:
https://www.deka.de/privatkunden/muster-pib-deka-zukunftsplan