Dazu erwarten wir die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs, die voraussichtlich erst einige Wochen nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht wird.
Selbstverständlich wird die Sparkasse Harburg-Buxtehude das zum AGB-Änderungsmechanismus ausgesprochene BGH-Urteil, soweit es einschlägig ist, berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir die geplanten Preisveränderungen vorerst aus, über die wir Sie Mitte Februar 2021 informiert haben. Von der Umsetzung von Preiserhöhungen sehen wir bis auf weiteres ab. Zu Ihren Gunsten rechnen wir daher weiterhin lediglich die bisherigen Preise ab. Dies können Sie Ihrem nächsten Rechnungsabschluss entnehmen.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Ihre Sparkasse Harburg-Buxtehude
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